Qualitätskontrolle

Qualitätskontrolle und Qualitätsmanagement: zwei Begriffe, die ursprünglich aus der herstellenden Industrie stammen, in den letzten Jahren aber immer stärker gerade im Bereich des Gesundheitswesens in den Vordergrund rücken. Für den Patienten ist es allerdings sehr schwierig, die Qualität einer Praxis zu beurteilen.

Die Ärzte der Praxis für Endokrinologie Nürnberg beschäftigen sich seit Jahren nicht nur damit, die Qualität ihrer eigenen Praxistätigkeit zu verbessern, sondern auch damit, wie man die Qualität einer medizinischen Einrichtung transparent machen kann. Dabei geht es um:

Wir haben zu diesem Zweck in den letzten Jahren eine Reihe von Projekten durchgeführt bzw. vorgesehen, die im folgenden beschrieben werden.
Mit diesen Projekten haben wir uns 2004 für den „DEKRA Award“ als Finalisten qualifizieren können (Download der Presseerklärung DEKRA-Award als PDF-File).


Medizinische Qualität

  • Regelmäßige „Qualitätszirkel“ mit Ärzten aus kooperierenden Praxen zur fachübergreifenden Weiterbildung. Diese Besprechungen einzelner medizinischer Themen werden nach den Qualitätszirkel-Richtlinien der Ärztekammer durchgeführt und sind durch die Bayerische Landesärztekammer zertifiziert (CME-System). Mehr zu  unseren Fortbildungsaktivitäten…

  • Untersuchungen zur Wiederfindung von Fett, Wasser und Calcium an verschiedenen Geräten zur Messung der Knochendichte (vorgetragen auf der 1. Tagung der Sektion angewandte Endokrinologie, Nürnberg, 1993)

  • Fehlerbetrachtung bei der Ermittlung des Körperfetts mittels der bioelektrischen Impedanzanalyse (Methodik der Fettwaage). Vorgetragen ebenfalls auf der o.g. Tagung der Sektion angewandte Endokrinologie 1993
  • Langzeit-Verlauf der Knochendichte bei Patienten der PRAXIS für ENDOKRINOLOGIE (Benchmarking zur Qualitätskontrolle in der Osteoporosetherapie). Publiziert wurde diese Arbeit auf dem 44. Symposion der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie in München im Juni 2000


Qualität der Hormondiagnostik

  • Wichtig ist die sogenannte „klinische“ Qualitätskontrolle, d.h. die Kenntnis der medizinischen Umstände der Patienten, deren Hormone bestimmt werden. Diesen deutlichen Vorteil haben wir gegenüber Institutionen, in denen keinerlei Verbindung mehr zu den Patienten besteht

  • Entwicklung eigener Programme zur Überwachung der Qualität der Hormonbestimmungen nach der aktuellen Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK 2008):

  • Prüfung und Weiterentwicklung von Methoden zur Bestimmung der freien, nicht an Eiweiße gebundenen Hormone.

  • Das Versenden von Laborproben teilweise über Hunderte von Kilometern durch ganz Deutschland und ins benachbarte Ausland führt häufig zu einem Qualitätsbruch und damit zu Fehlinterpretationen. Wir garantieren durch eine Reihe von für unsere Begriffe unerlässlichen Maßnahmen eine gleichbleibend hohe Qualität der bei uns durchgeführten Hormonbestimmungen (mehr dazu hier…).

  • Die Tendenz, „endokrinologische Zapfstellen“ deutschlandweit unter wohlklingendem Namen aufzubauen, um dann die dort arbeitenden Kollegen zur Durchführung einer labortechnischen Maximaldiagnostik zu verpflichten, wird von uns strikt abgelehnt.

  • Mitarbeit am Handbuch für die Akkreditierung medizinischer Laboratorien der ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten). Publiziert: 1997, (Prof. Heinen: Gutachter für endokrinologische Laboratorien).


Beratungs- und Servicequalität

Dieser Parameter der Qualitätssicherung ist besonders schwierig zu handhaben. Die Ermittlung der Patientenzufriedenheit läuft über eine Befragung der Patienten vor dem Verlassen der Praxis. Es wird sowohl der Anspruch der Patienten bezüglich bestimmter Kriterien als auch die Erfüllung dieses Anspruchs erfragt. Dabei kommt das von uns ab dem Jahr 2000 entwickelte mobiTED-System zum Einsatz (Dr. Beyer). Die Ergebnisse werden ausgewertet und fließen in die organisatorischen Planungen ein.


Beratungs- und Servicequalität

Die Zertifizierung der Praxis nach DIN ISO 9001 : 2000 ist seit 2001 erfolgt. Dieses (jährlich wieder neu erarbeitete) Zertifikat bildet einen wichtigen Baustein für die gesamten Qualitätsbemühungen der Praxis. Es geht dabei keinesfalls um die in diesem Zusammenhang oft beschworene „Papierverschieberei“, die in Deutschland häufig als Argument gegen ernsthafte Qualitätsbemühungen angeführt wird. Vielmehr sehen wir in der Zertifizierung hauptsächlich die Bestätigung einer Strategie, die durch Diskussion und Definition von Abläufen und Arbeitsgängen letztendlich sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Patienten eine spürbare Verbesserung des Arbeits- und Behandlungsklimas herbeiführt. Es ist wichtig, Qualitätsmanagement nicht als abstrakte Konstruktion an der Wand hängen zu lassen, sondern in den vielen kleinen und größeren Abläufen des Tagesgeschehens zu leben. Dazu gehören unter anderem:

  • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Mitarbeitern

  • Beteiligung der Mitarbeiter(innen) an wesentlichen Abläufen

  • Regelmäßige Besprechungen über Arbeitsabläufe und Zielsetzungen, aber auch über Konflikte und Reibungspunkte in der Praxis

Qualitätsbeauftragte in unserer Praxis und federführend bei der Erstellung des Qualitätshandbuches ist Frau Dr. Irene Hellrung.

Seit 2002 wurde jährlich eine Rezertifizierung durchgeführt zur Überprüfung der im Vorjahr definierten Standards und Zielsetzungen. Die Zertifizierungsstelle hat uns 2004 aufgrund der konstant guten Ergebnisse für den DEKRA-Award nominiert, der jährlich in einer bundesweiten Ausschreibung vergeben wird. Beispiel: Download der Arbeitsanweisung Szintigraphie aus unserem Qualitätshandbuch.

Seit Ende 2013 arbeiten wir auf der Basis des bisherigen Qualitätshandbuches in Zusammenarbeit mit unseren externen Dienstleistern (Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik, Medizinphysiktechniker) an einem von der DEKRA unabhängigen QM-Konzept. Wir versprechen uns davon eine stärkere Fokussierung auf die Patientenversorgung innerhalb der Praxis. In dieses Konzept sind die Vorgaben der Bayerischen Landesärztekammer und der Bundesärztekammer integriert (RiLiBÄK, Strahlenschutzverordnung § 83, Röntgenverordnung § 19).